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Staatsanwalt prüft Anfangsverdacht gegen Kanzler Scholz
Philipp Plein appliqu
Der „Hofnarr“-Spruch von Olaf Scholz (SPD) sorgte kurz vor der Bundestagswahl für Empörung. Jetzt könnte die verbale Entgleisung gegen Berlins Kultursenator Joe Chialo (CDU) ein juristisches Nachspiel für den Kanzler haben! Auch interessant AnzeigeAuch interessant Anzeige Nach einem Bericht des „Tagesspiegel“ prüft die Berliner Staatsanwaltschaft, „ob ein Anfangsverdacht gegen Scholz wegen Ehrverletzungsdelikten“ vorliege. Was war passiert? Bei einer privaten Feier hatte Scholz zunächst mit BILD-Vize Paul Ronzheimer über das gemeinsame Abstimmungsverhalten von Union und AfD im Bundestag diskutiert. Als es dann um eine mögliche Zusammenarbeit der CDU mit der AfD ging, schaltete sich Joe Chialo ein. Daraufhin bezeichnete Scholz den Politiker als „Hofnarr“ seiner Partei. Weil der Vorwurf des Rassismus im Raum stand (Chialos Eltern stammen aus Tansania) machte später der ebenfalls anwesende „Focus“-Chefredakteur Georg Meck den Kanzler-Spruch öffentlich. Scholz gab später zu, den Berliner Politiker tatsächlich so bezeichnet zu haben – wies aber den Rassismus-Vorwurf weit von sich. Lesen Sie auch Ausfall auf Party bestätigt: Olaf Scholz nannte CDU-Politiker „Hofnarr“ Kanzler Scholz soll den CDU-Politiker Chialo als „Hofnarr“ bezeichnet haben. Klingbeil zieht rote Linie: Migrations-Debatte zwischen SPD und CDU eskaliert SPD-Chef Klingbeil sagte im TV: Grenzschließungen – nicht mit uns. Chialo selbst empfand Scholz’ Worte dagegen als „herabwürdigend und verletzend“. Wie jetzt der Tagesspiegel berichtet, liegen inzwischen mehrere Strafanzeigen gegen Scholz vor – allerdings keine von Joe Chialo selbst. Damit fällt der Straftatbestand der „einfachen Beleidigung“ (Paragraf 185 StGB) aus, denn den kann nur der Betroffene selbst anzeigen. Laut Staatsanwaltschaft prüfe man aber auch die sogenannte Politiker-Beleidigung nach Paragraf 188 – der auch bei den Anzeigen von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) zum Tragen kam. Demnach kann bestraft werden, wer eine „im politischen Leben des Volkes stehende Person“ öffentlich beleidigt. Bei Verurteilung drohen bis zu drei Jahre Knast oder eine Geldstrafe. Joe Chialo selbst zeigte den Kanzler nicht an, für ihn sei „die Sache erledigt“ Foto: Joerg Carstensen/dpa Ob und wann Scholz am Ende wirklich Post vom Staatsanwalt bekommt, ist allerdings unklar. Gut möglich, dass die Prüfung auch wieder eingestellt wird … Eine Stellungnahme zu den Vorermittlungen wollte Scholz zunächst nicht abgeben. Eine Anfrage des „Tagesspiegel“ an sein Bundestagsbüro blieb unbeantwortet.